Absolventenfeier-AGB
Teilnahmebedingungen für die Absolventenfeier von Fakultätsverein MPI der Universität Bayreuth ‚aluMPI’ e.V.
§ 1 Geltungsbereich und Teilnahmeberechtigung
(1) Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Anmeldungen zur Absolventenfeier des Vereins. Die Teilnahme steht allen Absolventinnen und Absolventen der Fakultät sowie deren Familienangehörigen und Freunden offen. Hiervon ausgenommen sind gesondert geladene Ehrengäste sowie das Veranstaltungspersonal. Der Verein kann die Anzahl der Begleitpersonen aus organisatorischen Gründen beschränken und die verfügbaren Kontingente in mehreren Anmeldephasen freigeben.
(2) Der Umfang der berechtigten Teilnahme richtet sich nach der gewählten Ticket-Kategorie (Vollkarte oder Laufkarte). Vollkarten berechtigen zur Teilnahme am offiziellen Festakt, dem Buffet und der anschließenden Feier. Laufkarten berechtigen ausschließlich zur Teilnahme an der abendlichen Feier (Party) nach Abschluss des Buffets; ein Anspruch auf Verpflegung oder Sitzplätze während des Festakts besteht bei Laufkarten nicht.
(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
(1) Mit dem Absenden des Online-Anmeldeformulars geben Sie ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung ab. Der Vertrag kommt mit dem Versand unserer Anmeldebestätigung per E-Mail zustande.
(2) Ein Anspruch auf Annahme des Angebots besteht nicht. Der Verein behält sich vor, Anmeldungen aus sachlichen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kapazitätsgrenzen erreicht sind, der Anmelder nicht zum berechtigten Personenkreis gehört oder organisatorische Gründe einer Teilnahme entgegenstehen.
§ 3 Warteliste
(1) Ist das Ticketkontingent erschöpft, haben Sie die Möglichkeit, sich verbindlich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Dies stellt ein Angebot zum Vertragsschluss dar, das unter der Bedingung steht, dass ein Platz frei wird.
(2) Die Bindungsfrist an Ihr Wartelisten-Angebot richtet sich nach der Ticket-Kategorie:
- Vollkarten: Sie sind bis zum Ablauf der Druckfrist für die Urkunden (i. d. R. 2 Wochen vor der Veranstaltung) an Ihr Angebot gebunden. Ein Nachrücken nach diesem Zeitpunkt ist für Vollkarten ausgeschlossen, um die Erstellung der personalisierten Unterlagen zu gewährleisten.
- Laufkarten: Sie sind bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an Ihr Angebot gebunden.
(3) Sollten wir Ihnen innerhalb dieser Fristen keinen Platz zugeteilt haben, erlischt Ihr Angebot automatisch.
(4) Sie können Ihre Anmeldung auf der Warteliste jederzeit kostenfrei zurückziehen, solange Ihnen noch kein fester Platz per E-Mail zugeteilt wurde. Hierfür genügt eine formlose E-Mail an den Verein.
(5) Sobald ein Platz frei wird und wir Ihnen diesen per Nachrücker-Bestätigung zuteilen, kommt der Vertrag zustande. Ab diesem Moment gelten die regulären Zahlungs- und Stornobedingungen dieser AGB.
(6) Die Zuteilung von Plätzen von der Warteliste für Vollkarten erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die für den Urkundendruck erforderlichen Daten rechtzeitig bereitgestellt werden. Der Verein behält sich vor, bei sehr kurzfristig freiwerdenden Plätzen Teilnehmer zu bevorzugen, deren Datensätze bereits vollständig und verifiziert sind.
§ 4 Unkostenbeitrag
Unser Verein arbeitet nicht gewinnorientiert. Die erhobenen Ticketpreise dienen als Unkostenbeitrag zur Deckung der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Catering, Location, Technik etc.). Etwaige Überschüsse fließen in die satzungsgemäßen, gemeinnützigen Zwecke des Vereins.
§ 5 Rücktritt durch den Verein bei Zahlungsverzug
(1) Der Teilnahmebeitrag ist bis zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Datum fällig.
(2) Sollte die Zahlung nicht fristgerecht eingehen, setzt der Verein dem Teilnehmer eine weitere Zahlungsfrist (Nachfrist) von fünf (5) Werktagen.
(3) Geht der Betrag auch innerhalb dieser Nachfrist nicht beim Verein ein, ist der Verein berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Platz anderweitig zu vergeben. Der Teilnehmer wird hierüber in Textform (z. B. per E-Mail) informiert.
§ 6 Stornierung durch Teilnehmer
Da wir für die Feierlichkeiten in finanzielle Vorleistung treten müssen (insb. Catering), ist eine Stornierung der Tickets und die Rückerstattung des Unkostenbeitrags grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme besteht jedoch, sofern Ihr freigewordener Platz erfolgreich an eine Person von der Warteliste vermittelt werden kann. In diesem Fall erstatten wir Ihnen den gezahlten Betrag in voller Höhe zurück. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht. Der Verein behält sich zudem vor, in unvorhersehbaren Härtefällen nach freiem Ermessen eine Kulanzregelung zu treffen.
§ 7 Absage oder Änderung der Veranstaltung
(1) Der Verein behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder wenn die Veranstaltung wirtschaftlich nicht vertretbar durchgeführt werden kann.
(2) Im Falle einer Absage durch den Verein wird der gezahlte Unkostenbeitrag vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reisekosten) sind ausgeschlossen, es sei denn, die Absage beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Vereins.
(3) Wird die Veranstaltung auf einen anderen Termin verlegt, bleibt die Anmeldung grundsätzlich bestehen. Teilnehmer können innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Terminänderung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Bildaufnahmen
(1) Während der Veranstaltung werden durch den Verein sowie von ihm beauftragte Fotografen Bild- und Videoaufnahmen angefertigt.
(2) Hierzu gehören insbesondere Übersichts- und Stimmungsaufnahmen des Veranstaltungsgeschehens. Solche Aufnahmen können zur Dokumentation der Veranstaltung sowie für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet werden. Veröffentlichungen erfolgen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und der berechtigten Interessen der betroffenen Personen.
(3) Für individuelle Porträtaufnahmen sowie gesondert angekündigte Gruppenfotos wird ein eigener Fotobereich eingerichtet. Die Teilnahme an diesen Aufnahmen erfolgt freiwillig. Mit dem freiwilligen Betreten des Fotobereichs und dem Anfertigen von Portraitaufnahmen erklären sich die Teilnehmer mit der Erstellung und Übermittlung der Aufnahmen einverstanden.
(3a) Im Rahmen des offiziellen Programms, insbesondere bei Ehrungen, Urkundenübergaben und vergleichbaren Programmpunkten auf der Bühne, können Bild- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen können zur Dokumentation der Veranstaltung und für die Öffentlichkeitsarbeit des Vereins verwendet werden.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Veröffentlichungen von Bildaufnahmen sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus den Datenschutzinformationen des Vereins und den entsprechenden Hinweisen vor Ort.
§ 9 Haftung und Garderobe
(1) Der Verein haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vereins, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Verein unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verein nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(5) Für mitgebrachte Gegenstände und abgelegte Garderobe übernimmt der Verein keine Verwahrung. Die Garderobenbereiche dienen ausschließlich dem Ablegen persönlicher Gegenstände. Es handelt sich nicht um eine bewachte Garderobe. Die Nutzung der Garderobenbereiche erfolgt auf eigene Gefahr. Ein Verwahrungsvertrag kommt nicht zustande. Wertgegenstände, Bargeld, elektronische Geräte sowie sonstige besonders wertvolle Gegenstände sollten nicht in den Garderobenbereichen zurückgelassen werden.
§ 10 Änderung der Buchung
(1) Eine nachträgliche Erhöhung der Gästeanzahl oder ein Upgrade des Ticket-Typs ist über den persönlichen Bearbeitungslink möglich, sofern noch Kapazitäten vorhanden sind.
(2) Eine Reduzierung der Gästeanzahl, ein Downgrade des Ticket-Typs oder eine Reduzierung des freiwilligen Spendenbetrags nach Vertragsschluss (Zuteilung eines festen Platzes) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Solange Sie sich jedoch auf der Warteliste befinden und Ihnen noch kein Platz zugeteilt wurde, ist eine Reduzierung dieser Werte über den Bearbeitungslink jederzeit möglich. Der Verein behält sich vor, nach Vertragsschluss auf Anfrage im Einzelfall nach freiem Ermessen eine Kulanzregelung zu treffen.
(3) Änderungen an den persönlichen Daten (insb. Schreibweise des Namens für die Urkunde) sind aus organisatorischen Gründen (Druck der Urkunden) nur bis zu einem bestimmten Stichtag (i. d. R. 2 Wochen vor der Veranstaltung) möglich. Danach ist die Bearbeitung dieser Felder gesperrt.
(4) Der Teilnehmer ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der für personalisierte Unterlagen (z. B. Urkunden, Präsentationsfolien) erforderlichen Angaben selbst verantwortlich. Fehlende Angaben zum Zeitpunkt des Druckschlusses führen dazu, dass die entsprechenden Dokumente unvollständig erstellt werden oder entfallen. Ein Anspruch auf nachträgliche Korrektur oder Erstattung des Unkostenbeitrags besteht in diesem Fall nicht.
§ 11 Hausrecht
(1) Der Verein übt während der Veranstaltung das Hausrecht aus bzw. nimmt dieses im Auftrag des Betreibers der Veranstaltungsstätte wahr.
(2) Den Anweisungen der vom Verein eingesetzten Helfer, Vorstandsmitglieder und sonstigen Organisationsverantwortlichen ist Folge zu leisten.
(3) Teilnehmer, die den Veranstaltungsablauf erheblich stören, gegen Anweisungen der Veranstaltungsorganisation oder Sicherheitsanweisungen verstoßen, andere Gäste belästigen, sich rechtswidrig verhalten oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
(4) Im Falle eines Ausschlusses besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Teilnahmebeiträge.
(5) Für die Abgabe alkoholischer Getränke gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Der Verein behält sich vor, Altersnachweise zu verlangen.
§ 12 Teilnahmeberechtigung und Übertragung
(1) Die Teilnahmeberechtigung ist personenbezogen.
(2) Eine Übertragung auf andere Personen bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Vereins.
(3) Der Verein kann die Zustimmung insbesondere verweigern, wenn organisatorische Gründe entgegenstehen, insbesondere bereits abgeschlossene Sitzplanungen, Druckfristen für Urkunden oder andere personalisierte Veranstaltungsunterlagen.
